Wenn du ein Angebot siehst von CareFriend, bei dem der angezeigte Rabatt nicht stimmt, oder ein Rabattcode nicht funktioniert, lass es uns wissen. Wir kümmern uns dann so schnell wie möglich darum. Letzte Aktualisierung: 2024-11-16
Auf der Suche nach einer Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden versorgt zu werden, entscheiden sich immer mehr Pflegebedürftige für die sogenannte 24-Stunden-Pflege.
Aber Moment: Was ist die 24-Stunden-Pflege? Wie kann ich eine Pflegekraft legal beschäftigen und mit welchen monatlichen Kosten muss ich rechnen?
Wir klären Sie auf und liefern Ihnen viele Antworten.
Vorweg: Wir möchten Sie bestmöglich über die 24-Stunden-Betreuung informieren, daher ist dieser Beitrag sehr umfangreich. Sie haben nicht viel Zeit? Dann können Sie das Inhaltsverzeichnis nutzen, um zu den verschiedenen Unterthemen zu springen.
Die sogenannte 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung (eigtl. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) hat das Ziel, Pflegebedürftige bei grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu unterstützen. Die Pflegekraft bezieht während des Betreuungszeitraums die Wohnung oder das Haus der zu pflegenden Person und sichert so die Versorgung.
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates können ihren Arbeitsort innerhalb der EU durch die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit frei wählen. Aus diesem Grund reisen viele 24-Stunden-Pflegekräfte aus den Ländern Polen, Bulgarien, Rumänien und Ungarn an.
Weitere Betreuungskräfte kommen aus der Ukraine und verschiedenen Balkanstaaten, denn durch die Westbalkan-Regelung erhalten Staatsangehörige der Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen erleichterten Arbeitsmarktzugang.
Grundsätzlich lässt sich die 24-Stunden-Pflege in 3 Modelle unterteilen: Arbeitgebermodell (Sie selbst stellen eine Pflegekraft ein und fungieren als Arbeitnehmer), Selbstständigkeitsmodell (Sie beauftragen eine selbstständige Pflegekraft) und Entsendemodell (Sie beauftragen eine Vermittlungsagentur).
Im Vorfeld sollten Sie sich für eines der 3 Modelle entscheiden, auf die wir in diesem Abschnitt eingehen. Sie können auf das jeweilige Modell klicken, um weitergehende Informationen zu erhalten:
Entsendemodell
Arbeitgebermodell
Selbstständigkeitsmodell
Wenn Sie sich für das Entsendemodell entscheiden, dann ist die Pflegekraft bei einem im Ausland ansässigen Personaldienstleister angestellt. Dieses Unternehmen arbeitet – je nachdem, in welchem Land die Leistung bezogen wird – eng mit einer Vermittlungsagentur aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich zusammen.
In der Praxis sieht das wie folgt aus: Der Pflegebedürftige wendet sich an eine Vermittlungsagentur, diese nimmt den Bedarf der pflegebedürftigen Person auf. Nachdem die Bedarfsaufnahme erfolgt ist, kontaktiert die Vermittlungsagentur den im Ausland ansässigen Personaldienstleister und führt eine Vorauswahl des Personals durch.
Der pflegebedürftigen Person werden die Personalvorschläge unterbreitet – es kann frei gewählt werden. Sollte ein Personalvorschlag passen, kann die Pflegekraft anreisen, diese wird vom Personaldienstleister organisiert.
Zunächst einmal sollten Sie überprüfen, ob die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist: Fragen Sie bei der Entsendung unbedingt nach der sogenannten A1-Bescheinigung. Der im Ausland ansässige Personaldienstleister muss diese bei einer Behörde beantragen. Eine Vermittlung ohne die Beantragung und Vorlage einer gültigen A1-Bescheinigung sollte auf keinen Fall durchgeführt werden.
Sprechen Sie im Vorfeld mit der Vermittlungsagentur ab, welche Aufgaben von der Betreuungskraft übernommen werden sollen. Der im Ausland ansässige Personaldienstleister verfügt über das Weisungsrecht. Wenn die Leistungen aufgrund von einer Änderung des Pflegebedarfs angepasst werden müssen, dann muss diese Änderung mit dem Entsendeunternehmen abgesprochen werden – die Kommunikation übernimmt in die Vermittlungsagentur.
Der Arbeitgeber der sogenannten 24-Stunden-Pflegekraft ist der Personaldienstleister. Dieser ist für die Personalgewinnung und den Personaleinsatz verantwortlich und prüft, über welche Fähigkeiten die Pflegekraft verfügt. Hat die Pflegekraft innerhalb des Betreuungszeitraums fragen, dann fungiert der Personaldienstleister als Ansprechpartner.
Die Vermittlungsagentur übernimmt die Bedarfsaufnahme der zu pflegenden Person und ist Ihr Ansprechpartner während des Zeitraums der Betreuung. Auch um den Personalwechsel, der in der Regel alle 2-3 Monate stattfindet, müssen Sie sich in der Regel nicht kümmern. Haben Sie Fragen oder gibt es einen Notfall? Dann ist auch in diesem Fall die Vermittlungsagentur Ihr Ansprechpartner.
Auf der Suche nach einer geeigneten Vermittlungsagentur ist es ratsam, Personalvorschläge von verschiedenen Agenturen zu vergleichen. Im Normalfall sind die Leistungen der Vermittlungsagenturen bis zum Zeitpunkt der Anreise einer Betreuungskraft kostenfrei.
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