Gesetzliche Krankenkassen Angebot
Kündigung der Krankenversicherung bei den Gesetzlichen Krankenkassen
Sie können jederzeit zu einer anderen Krankenkasse wechseln, wenn Sie mindestens 18 Monate Mitglied der bisherigen Krankenkasse waren Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende Sie werden für eineinhalb Jahre wieder an die neue Kasse angeschlossen, diese 18 monatige Bindungsfrist entfällt, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den bereits erhobenen Zusatzbeitrag erhöht In diesem Fall haben Sie ein besonderes Widerrufsrecht Auch hier gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende Wenn Ihre Krankenkasse mit einer anderen fusioniert, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht